Regeln und Vorschriften zur Arbeitssicherheit in Jamaika

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Anonim

Jamaika ist ein Paradies - fragen Sie einfach jeden, der dort gewesen ist. Es sind nicht nur die weißen Strände und das tropische Klima. Jamaika ist auch für die entspannte, lebenslustige Haltung seiner Menschen bekannt. Jamaikaner wissen, wie man das Leben genießen kann, aber selbst im Paradies gibt es viel zu tun, und die Frage der Sicherheit am Arbeitsplatz ist in Jamaika ein ernstes Problem.

OSHA

Das Gesetz über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von 2004 befasst sich mit allen Aspekten des jamaikanischen Arbeitsplatzes. Zu den behandelten Themen gehören Aufzüge, Lüftung, Beleuchtung, Notausgänge, Fluchtwege und Feuerlöscher. Darüber hinaus gibt es detaillierte Vorschriften für den Betrieb bestimmter gefährlicher Geräte wie Bohrmaschinen, Drehmaschinen, Gabelstapler und Schweißgeräte. Die Geldbußen für Verstöße reichen von 25.000 bis 250.000 USD pro Verstoß.

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Das Factories Act

Das ältere Fabrikengesetz gilt nur für Arbeiter in Fabriken. Dieses Gesetz enthält zusätzliche Bestimmungen, die nicht in der OSHA festgelegt sind. Beispielsweise muss eine Verletzung eines Arbeitnehmers innerhalb von 48 Stunden bei der Arbeitsschutzabteilung (JIS) von Jamaica gemeldet werden. Das Arbeitsministerium (das die JIS kontrolliert) bestimmt dann die zu treffenden Maßnahmen. Das Ministerium ist nicht für den Rückgriff auf den Geschädigten verantwortlich, sondern dient lediglich dazu, den Unfall zu untersuchen, um Empfehlungen umzusetzen, damit ähnliche Unfälle nicht wiederkehren.

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Die Docks-Bestimmungen

Die Docks Regulations, die 1968 eingeführt wurden, sind die ältesten Sicherheitsvorschriften, die die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlergehen jamaikanischer Arbeitnehmer schützen. Diese Vorschriften betreffen Landeinrichtungen wie Notaufnahmen, Krankenwagen, Trinkwasser und sanitäre Einrichtungen. Sie decken auch Fragen des Schiffs ab, z. B. Zugangsmöglichkeiten von Schiff zu Land, Zugangsmöglichkeiten zu Laderäumen, Markieren von Lukendeckeln und Lukenbalken sowie die Bereitstellung von Handgriffen an Lukendeckeln. Die Vorschriften umfassen auch Vorkehrungen für den Einsatz von Ketten und Seilen, das Stapeln von Ladung, Hebezeug (Kräne und Winden) und die Kennzeichnung von sicheren Arbeitslasten auf Flaschenzügen.