Beendigung der Beschäftigung Vs. Kurzfristige Behinderung

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Anonim

Wenn Sie eine Behinderung oder ein medizinisches Problem haben, das es Ihnen erschwert, Ihre Arbeit zu erledigen, könnten Sie befürchten, entlassen zu werden, oder in der Versuchung sein, Ihre Arbeit aufzugeben. Die Option der Kurzzeit-Invaliditätsversicherung bietet Ihnen jedoch die Möglichkeit, Ihre Beschäftigung aufrechtzuerhalten und Hilfe für Ihre Erkrankung zu suchen.

Schwierigkeiten bei der Arbeit

Eine Krankheit oder Behinderung kann Ihre körperliche und geistige Leistungsfähigkeit bei der angemessenen Ausübung Ihrer Tätigkeit beeinträchtigen und Ihre langfristigen Karrierechancen sowie Ihre gegenwärtige Beschäftigung gefährden.

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Kurzfristige Invaliditätsversicherung

Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern eine kurzfristige Invaliditätsversicherung an. Diese Versicherung zahlt das Gehalt eines Mitarbeiters ganz oder teilweise aus, wenn er aufgrund einer Behinderung nicht berufstätig ist.

Behinderung Definition

Eine Behinderung wird als Erkrankung definiert, die Sie daran hindert, für einen bestimmten Zeitraum zu arbeiten. Sowohl körperliche als auch psychische Erkrankungen können als Behinderung gelten.

Gesetz zum Familienurlaub für Familien

Das Gesetz über Familien- und Krankenurlaub (FMLA) schreibt vor, dass Arbeitgeber, die unter das Gesetz fallen, den Arbeitnehmern erlauben, sich in einem Zeitraum von 12 Monaten bis zu 12 Wochen unbezahlte Freistunden zu nehmen. Einige Arbeitgeber kombinieren den FMLA-Urlaub eines Arbeitnehmers mit der Zeit, die eine kurzzeitige Invaliditätsversicherung bietet.

Warnung

Zwar bietet ein Arbeitgeber möglicherweise eine Kurzzeit-Invaliditätsversicherung an, eine längere Abwesenheit von der Arbeit kann sich jedoch negativ auf Ihre Karriere auswirken. Wenn möglich, sollten vorübergehend behinderte Arbeitnehmer ein Arrangement für die Arbeit von zu Hause aus arrangieren oder eine Verkürzung der Arbeitszeit beantragen, anstatt am Arbeitsplatz abwesend zu sein oder keine beruflichen Pflichten zu erfüllen.