Für Kreditgeber
Kreditgeber ermitteln anhand von Gutachten den Wert einer Immobilie, für die sie einen Kredit gewähren möchten. Eine Beurteilung ist im Wesentlichen "eine Schätzung des Marktwerts" zu einem bestimmten Zeitpunkt. Der Kreditgeber gewährt einen Kredit als Prozentsatz der Wertschätzung eines Eigenheims. Je höher der Prozentsatz, desto riskanter ist das Darlehen.
Für Anwälte
Anwälte verwenden auch in ihrem Unternehmen hausinterne Beurteilungen. Nachlass- und Scheidungsfälle erfordern in der Regel eine Beurteilung zu Hause. Für Nachlass- oder Erbschaftszwecke wird die Immobilie zum Zeitpunkt des Todes bewertet. In Scheidungssituationen beauftragen beide Parteien einen Gutachter, um die betreffende Immobilie zu bewerten. Da eine Bewertung nur eine Schätzung des Marktwerts ist, ist es selten, dass beide Bewerter eine Bewertung vereinbaren. Die Parteien werden dann einen Kompromiss zwischen den beiden Bewertungen aushandeln.
$config[code] not foundDer Beurteilungsprozess
Eine Hausbesichtigung beginnt mit dem Beurteilungsprozess. Der Gutachter betrachtet sowohl das Äußere als auch das Innere des Hauses und stellt den Gesamtzustand fest. Er misst den Umfang, um Quadrataufnahmen zu ermitteln. Er macht Fotos von zu Hause. Er vergleicht diese Eigenschaft mit anderen ähnlichen, kürzlich verkauften Häusern in der Umgebung. Diese Eigenschaften werden als "Verkaufsvergleichsobjekte" bezeichnet. Er nimmt Anpassungen an den Verkaufsvergleichsgegenständen vor, um sie dem betreffenden Objekt so ähnlich wie möglich zu machen. Als minderwertig eingestufte Merkmale werden positiv angepasst und umgekehrt. Er fotografiert auch diese Häuser. Alle diese Informationen werden neben anderen relevanten Daten in einem Beurteilungsbericht zusammengefasst. Die meisten Berichte zur Beurteilung des Wohnens werden in einem standardisierten Format erstellt und entsprechen den etablierten USPAP (Uniform Standards of Professional Appraisal Practice).
Video des Tages
Von Schössling zu Ihnen gebracht Von Schössling zu Ihnen gebrachtDie abgeschlossene Beurteilung
Der Beurteilungsbericht wird dem Kunden, in der Regel dem Kreditgeber oder Anwalt, zugestellt. Im Falle eines Kreditgebers wird die Beurteilung zur Überprüfung an die Underwriting-Abteilung weitergeleitet. Meistens wird die Beurteilung sofort akzeptiert. In einigen Fällen bittet der Versicherer um zusätzliche Informationen oder um Klarstellung. Sobald die Prüfung den Underwriting-Prozess abgeschlossen hat, kann der Kreditgeber eine Kreditentscheidung treffen.