So erhalten Sie volle Arbeitslosenleistungen, wenn Sie entlassen werden

Anonim

Wenn Sie von einem Job entlassen werden, denken Sie möglicherweise, dass Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Tatsache ist, dass Sie wahrscheinlich volle Vorteile erhalten können. Die Beweislast dafür, dass Ihr Fehlverhalten am Arbeitsplatz zu Ihrer Arbeitslosigkeit geführt hat, liegt bei Ihrem Arbeitgeber. Dies bedeutet, dass Sie, wenn der Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass Sie aufgrund Ihrer Handlungen entlassen wurden, eine Arbeitslosenentschädigung einlösen können.

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Beantragen Sie Arbeitslosigkeit bei Ihrem staatlichen Arbeitsamt, sobald Sie entlassen werden. Sie haben keinen Anspruch auf rückwirkende Leistungen. Wenn Sie also drei Wochen warten, können Sie für diese Wochen keine Leistungen erhalten. Die Website des US-Arbeitsministeriums (siehe Ressourcen) enthält Links zu den Websites der Arbeitslosenkasse für jedes Bundesland. Anträge auf Leistungen können online, persönlich oder telefonisch eingereicht werden.

Sammeln Sie alle Beweise, die Sie erhalten können, um Ihre Position zu unterstützen, dass Ihr Schuß nicht Ihre Schuld war. Warten Sie, bis Ihr Antrag auf Arbeitslosigkeit vom Arbeitsamt des Staates bearbeitet wird. Beweise können Office-Memos, E-Mails und Aussagen von Mitarbeitern enthalten.

Überprüfen Sie Ihre E-Mail regelmäßig auf Ihr Bestätigungsschreiben von Ihrem Arbeitsamt. In dem Brief erfahren Sie, ob Sie Leistungen erhalten haben. Wenn Sie keine Leistungen erhalten, können Sie gegen die Entscheidung Berufung einlegen und Ihre Beweise aus Schritt 2 vorlegen. Die Anweisungen für das Rechtsmittel sind normalerweise auf dem Brief aufgeführt. Wenn Sie für Arbeitslosigkeit zugelassen sind, werden Sie über den Betrag Ihrer Prämie und die wöchentliche Zahlung informiert, die Sie abholen können.

Auch wenn Sie für Leistungen genehmigt wurden, behalten Sie Ihre Beweise aus Schritt 2 für den Fall, dass der Arbeitgeber den Zuschlag später anficht. Wenn dies geschieht und der Arbeitgeber gewinnt, müssen Sie die erhaltenen Leistungen zurückzahlen.