Erhalten Sie einen schriftlichen Vertrag von Ihrem Webentwickler

Anonim

Vor kurzem bat mich ein Cleveland Plain Dealer-Reporter um Informationen, was zu beachten ist, wenn Sie Ihre Business-Website erstellen möchten. Ich war froh zu helfen, gab ihr meine Gedanken und wies sie auf ein paar andere Leute, um sie zu interviewen.

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Hin und wieder kommt ein Reporter später mit einer Frage, die ein Leser gestellt hat, und das ist, was hier passiert ist. Ich fand die Frage besonders interessant. Ich werde es also zusammen mit meinen Gedanken zur Antwort hier weitergeben.

Die Frage des Lesers lautete:

Ist es branchenüblich, dass Webdesigner das Design und den Code für eine Business-Website behalten? Mit anderen Worten, wer ist normalerweise Eigentümer der Website, des Entwicklers / Designers oder des Kunden?

Nun, nach meiner Erfahrung, wenn der Designer einmal vollständig für seine Arbeit bezahlt wurde, glaube ich nicht, dass es allgemein üblich ist, dass der Webentwickler / Designer davon ausgeht, dass er das Eigentum behalten wird.

Um es auf den Punkt zu bringen - in den meisten Situationen wäre dies für den Unternehmer kein gutes Ergebnis. Als Geschäftsinhaber möchten Sie die Elemente besitzen, aus denen Ihre Website besteht. Immerhin hast du dafür bezahlt.

Diese Eigentumsfrage kann jedoch rechtlich schwierig sein, wenn Sie nicht die richtigen Schritte unternehmen, um Ihre Interessen zu schützen. Wenn Sie keinen schriftlichen Vertrag mit Ihrem Webentwickler / Designer abgeschlossen haben, befinden Sie sich möglicherweise in einem Land der Zweideutigkeit in der Frage des Eigentums. (Für die lange, komplizierte Version des rechtlichen Problems siehe Wikipedia zu "Arbeit für Miete".)

Um sich als Inhaber der Website zu schützen, erhalten Sie einen schriftlichen Vertrag, in dem Sie angeben, dass Sie den Code, das Design und anderes geistiges Eigentum besitzen, das Ihr Entwickler / Designer für Sie erstellt. Eine Beratung mit Ihrem Anwalt kann später erhebliche Kopfschmerzen bereiten.

Wie hätten Sie die Frage des Lesers beantwortet? Wägen Sie ab, indem Sie unten einen Kommentar hinterlassen - wir möchten Ihre Perspektive hören.

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