Arbeitslosenversicherungsleistungen sind häufig für Arbeitnehmer verfügbar, die einen kurzzeitigen Arbeitsplatzverlust erleiden. Diese Leistungen erfolgen in Form einer wöchentlichen oder zweiwöchigen Leistungszahlung. Wenn der Arbeitnehmer noch in einer Teilzeitbeschäftigung tätig ist, kann er Anspruch auf eine gekürzte oder teilweise Leistung haben, im Gegensatz zu den vollen Leistungen, die er als vollständig arbeitslos erhält.
Es ist möglich
Teilzeitbeschäftigte erhalten möglicherweise Arbeitslosigkeit. Dies trifft zu, wenn der Mitarbeiter von Vollzeit in Teilzeit gewechselt wurde oder wenn er einen Teilzeitjob verlor. Bei der Bestimmung der Förderfähigkeit sind viele Faktoren zu berücksichtigen. Zwei Hauptfaktoren sind, ob der Arbeitgeber am staatlichen Arbeitslosenversicherungsprogramm teilnimmt und wie viel Geld der Arbeitnehmer während seines Basiszeitraums verdient. Der Basiszeitraum ist der Zeitraum von 12 bis 15 Monaten, der zum Übergang des Arbeitnehmers führt.
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Um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden einen Lohnausfall erleiden. Wenn ein Arbeitgeber beschließt, die Arbeitszeit des Arbeitnehmers von Vollzeit auf Teilzeit zu reduzieren, hat der Arbeitnehmer gute Chancen auf Arbeitslosigkeit. Wenn der Angestellte aus freiem Willen von Vollzeit zu Teilzeit ging, besteht eine große Chance, dass er keine Arbeitslosigkeit erhält. Wenn der Angestellte zwei Arbeitsplätze hatte und einen von ihnen verlor, so dass er nur eine Teilzeitbeschäftigung hatte, erwies er sich möglicherweise als arbeitslos. Um sich zu qualifizieren, kann er jedoch nicht für den Verlust seines anderen Jobs verantwortlich gemacht werden.
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Von Schössling zu Ihnen gebracht Von Schössling zu Ihnen gebrachtKann nicht sitzen und warten
Um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss der Arbeitnehmer nach Arbeit suchen, um seinen entgangenen Lohn zu ersetzen. Dies kann eine andere Teilzeitarbeit sein, Zeitarbeit oder Vollzeitarbeit. Er kann nicht einfach nur herumsitzen und darauf warten, dass ein Arbeitgeber ihn wieder in eine Vollzeitstelle bringt. Die Agentur für Arbeitslosenversicherung wird die Arbeitssuchaktivitäten des Mitarbeiters überwachen. Stellt die Agentur fest, dass sie nicht aktiv nach Arbeit sucht, wird ihre Arbeitslosenunterstützung eingestellt.
Die endgültige Entscheidung
Um sicher zu sein, ob ein Teilzeitbeschäftigter arbeitslos sein kann, kann er nur Leistungen beantragen. Dies geschieht durch die örtliche Arbeitslosenkasse. In einigen Fällen ermöglicht die Agentur den Mitarbeitern die Online-Bewerbung. Sobald der Antrag vollständig ist, wird ein Vertreter der Agentur mit der Bearbeitung des Antrags beauftragt. Der Vertreter wird sich mit dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber für ein kurzes Interview in Verbindung setzen, um die Informationen zum Antrag zu überprüfen und festzustellen, wer für den entgangenen Lohn verantwortlich ist. Der Vertreter wird ein endgültiges Bestätigungsschreiben senden, in dem angegeben wird, ob der Mitarbeiter für Leistungen zugelassen ist.