Chief Counsel applaudiert die Verschiebungen von DOL bezüglich der Änderung der Lohnberechnung für die H-2B-Visumregel

Anonim

Washington, D. C. (Pressemitteilung - 26. September 2011) - Der Chefanwalt für Anwaltschaft Winslow Sargeant begrüßte die jüngste Entscheidung des Arbeitsministeriums (DOL), die endgültige Regelung der Lohnmethode für das H-2B-Visa-Programm um 60 Tage zu verschieben. Das Inkrafttreten der Regel ist jetzt der 30. November. Advocacy hat im Bereich der H-2B-Regel konsequent mit kleinen Unternehmen zusammengearbeitet und vier öffentliche Aufsichtsschreiben an DOL geschrieben, in denen die negativen Auswirkungen der Lohnerhöhung auf kleine Unternehmen genannt wurden.

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"Die potenziellen Lohnerhöhungen unter der derzeitigen H-2B-Struktur würden viele kleine Unternehmen vom Markt abbringen", sagte Sargeant. „Ich unterstütze zwar die Verschiebung, aber das Office of Advocacy setzt sich dafür ein, mit Small Business und DOL weiter daran zu arbeiten, diese H-2B-Regel zu verbessern. Dies sind nach wie vor schwierige Zeiten für kleine Unternehmen. Es ist wichtig, dass ihre Stimme gehört wird. “

Das H-2B-Programm bietet Arbeitgebern, denen saisonale Arbeitskräfte fehlen, eine legale Methode, um ausländische Arbeitnehmer vorübergehend einzustellen. Einige der Top-Industrien, die das H-2B-Programm nutzen, sind Landschaftsgestaltung, Beherbergung, Bau, Restaurants und die Verarbeitung von Meeresfrüchten. Nach der derzeitigen Regel würden die Löhne in den betroffenen Branchen um 1,23 bis 9,72 USD pro Stunde steigen.

In den letzten zwölf Monaten hat Advocacy zwei Rundtischgespräche mit Kleinunternehmen zur H-2B-Ausgabe durchgeführt. Unsere regionalen Befürworter haben von kleinen Unternehmen im ganzen Land von den negativen Auswirkungen der Regel erfahren. Advocacy wird das H-2B-Problem und seine Auswirkungen auf kleine Unternehmen weiterhin überwachen.

Das Office of Advocacy der US-amerikanischen Small Business Administration (SBA) ist eine unabhängige Stimme für kleine Unternehmen innerhalb der Bundesregierung. Der präsidial ernannte Chief Counsel for Advocacy vertritt die Ansichten, Bedenken und Interessen von Kleinunternehmen vor dem Kongress, dem Weißen Haus, Bundesbehörden, Bundesgerichten und staatlichen Entscheidungsträgern. Regionale Verfechter und ein Büro in Washington, D.C., unterstützen die Bemühungen des Chief Counsel. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.sba.gov/advocacy oder telefonisch unter (202) 205-6533.