Die Leistungen bei Arbeitslosigkeit sind befristet. Wie lange Sie sammeln, hängt von Ihrem maximal verfügbaren Leistungsbetrag ab und davon, wie lange Sie brauchen, um einen neuen Job zu finden. Selbst wenn Ihr neuer Arbeitsplatz nur eine Provision zahlt, kann dies Ihre Leistungen beeinflussen, indem er beendet oder auf Teilarbeitslosengeld reduziert wird.
Nur für Provisionen
Nur für eine Kommission vorgesehene Jobs sind die, bei denen Sie kein Grundgehalt erhalten. Stattdessen erhalten Sie eine Zahlung, die auf Ihrer Leistung basiert. Wenn Sie beispielsweise einen reinen Provisionsverkaufsauftrag haben, erhalten Sie für jeden Verkauf, den Sie tätigen, eine Zahlung. Nur für die Kommission vorgesehene Arbeitsplätze sind im Rahmen der staatlichen Arbeitslosenversicherung nicht versichert. Das bedeutet, dass die Löhne, die Sie mit diesen Jobs verdienen, nicht auf Ihre Arbeitslosenberechtigung angerechnet werden.
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Provisionsfreie Jobs werden zwar nicht für Ihre versicherten Löhne bei Arbeitslosigkeit angerechnet, sie werden jedoch auf Ihre Arbeitslosenleistungen angerechnet, sobald Sie sie abholen. In der Tat werden alle Einnahmen, die Sie beim Sammeln von Leistungen verdienen, auf Ihre Zahlungen angerechnet. Je nachdem, wie viel Sie verdienen, beginnen Sie entweder mit der Teilarbeitslosigkeit oder kündigen Ihre gesamten Leistungen.
Teilweise Arbeitslosengeld
Teilarbeitslosenleistungen sind für Personen bestimmt, die zwar ein gewisses Einkommen haben, aber dieses Einkommen ist niedriger als ihre förderfähigen Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Sie müssen weniger als Ihre wöchentliche Leistungshöhe verdienen und weniger als Vollzeit arbeiten, um eine Woche lang Teilleistungen zu erhalten. Sie müssen Ihr Einkommen auch jede Woche, in der Sie es verdienen, dem Staat melden, während Sie wöchentlich Leistungen für Sie bescheinigen.
Berechnung von Zahlungen
Wenn Sie für Ihre reine Provisionsarbeit für Teilarbeitslosigkeit qualifiziert sind, können Sie weiterhin Leistungen beziehen, die jedoch unter Ihrem normalen förderfähigen Betrag liegen. Jedes Mal, wenn Sie Ihre Einnahmen melden, übernimmt der Staat alle Einnahmen, die Sie über der staatseigenen Einkommensgrenze liegen, um Ihr Einkommen anzupassen. Sie zieht diesen Betrag von Ihrem anrechnungsfähigen wöchentlichen Leistungsbetrag ab und Sie erhalten den Rest als Teilarbeitslosengeld.