FCC-Überschreitungen bei Faxregeln, sagt NFIB

Anonim

Einige Bestimmungen der Federal Communications Commission (FCC), die nicht nur den Rundfunk, sondern auch einige Aspekte der Telefon- und anderer Kommunikation überwacht, können sehr sinnvoll sein. Andere wiederum lassen Kleinunternehmer und kleine Unternehmensgruppen den Kopf kratzen oder sogar Geflügel weinen. Teile eines Urteils über unerwünschte Faxe fallen definitiv unter letzteres.

Die National Federation of Independent Business (NFIB) hat kürzlich Bedenken gegen einen Teil des Urteils geäußert, der ursprünglich dazu gedacht war, unerwünschte E-Mail-Übertragungen zu verhindern.

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Als Teil des Junk-Fax-Präventionsgesetzes (PDF) im Jahr 2005 veröffentlichte die FCC Bestimmungen, wonach jeder, der eine unaufgeforderte Faxwerbung sendet, auch ein "Opt-out" für künftige Faxsendungen des Absenders vorsieht.

Die neue Regel war eine klare Antwort auf angebliche Fax- "Spammer", die im Laufe der Jahre unnachgiebige Streams von Junk-Faxen an Empfänger verschickt haben, die kein Interesse daran haben, sie zu erhalten.

Während diese eine Regel ein vernünftiges Mittel war, um zu verhindern, dass Faxgeräte Seite für Seite unerwünschte Junk-Faxe ausspucken, haben die Vorschriften dort nicht aufgehört.

Im Jahr 2006 stellte die FCC zusätzliche Anforderungen. Die neuen Junk-Fax-Regeln besagen im Wesentlichen, dass der Absender auch dann, wenn ein Empfänger eine ausdrückliche Einladung oder Erlaubnis erteilt hat, bei jedem neuen gesendeten Fax eine Abmeldungsbenachrichtigung vorlegen muss.

Erst 2014 bekräftigte die FCC ihre Position mit einer Entscheidung, mit der eine Reihe von Petitionen geklärt wurden, die eine Klarstellung der Opt-out-Kündigungspflicht für an Verbraucher gefaxte Anzeigen anstrebten. Das neue Urteil stützt sich auch auf das umfassendere und ältere Telefonverbraucherschutzgesetz (PDF). Einige glauben jedoch, dass das Ergebnis ein regulatorisches Labyrinth ist, das kein kleines Unternehmen leicht steuern könnte.

Die NFIB beschwert sich über die jüngsten FCC-Entscheidungen zu Werbefaxnachrichten. Grundsätzlich gilt, dass selbst bei einer vorherigen Zustimmung oder Einladung des Empfängers in allen Faxnachrichten sowohl das Recht des Empfängers auf Ablehnung künftiger Faxanzeigen als auch der Mechanismus enthalten sein müssen Empfänger können dieses Opt-out-Recht ausüben.

Kritiker des Urteils sagen, es gehe weit über das bloße Verbot der Versendung unerwünschter und unerwünschter Werbeinhalte an die Empfänger per Fax hinaus.

Karen Harned, Exekutivdirektorin des NFIB Small Business Legal Center, erklärt: „Dies ist eine vollständige rechtliche Überschreitung, die nicht gerechtfertigt und ungerechtfertigt ist. Die Forderung, dass Inhaber kleiner Unternehmen eine bestimmte Ablehnungssprache für ein Fax verwenden, die ihre Kunden angefordert haben, ist ein direkter Verstoß gegen das erste Änderungsrecht eines Unternehmens, das mit seinen Verbrauchern kommuniziert. Die Regierung kann den Inhalt der nicht täuschenden Kommunikation zwischen privaten Parteien einfach nicht diktieren. "

Behauptete Behauptungen, die FCC habe eine schwerfällige Regulierungslast verursacht, die für kleine Unternehmen schwer zu ertragen sei und dass diese Vorschriften bereits zu unzulässigen Strafen geführt hätten.

Sie fügt hinzu: „Kleine Unternehmen müssen bereits durch vielfältige und obskure Bundesvorschriften ohne die Hilfe von internen Compliance-Beauftragten navigieren, wodurch sie extrem anfällig für Klagen werden. Eines der Mitglieder von NFIB ist wegen eines Verstoßes gegen diese FCC-Regel in eine Sammelklage von 48 Millionen US-Dollar verwickelt, obwohl es keinen Vorwurf gibt, dass er ohne vorherige Zustimmung des Empfängers ein Fax an einen Empfänger gesandt hat. "

Auf der anderen Seite scheinen die Regelungen nur für unerbetene Werbung zu gelten, heißt es in einem Bericht des Technology Law Dispatch. So scheint es, dass Faxe, die keinen Werbeinhalt enthalten, vorerst freigestellt sein können.

Faxgerät-Foto über Shutterstock

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