Beeinflusst die Gewinnbeteiligung die Arbeitslosenleistungen?

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Anonim

Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung sind zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Person ohne Arbeit ist, von Zahlungen aus anderen Einkommensquellen betroffen. Dies wirft ein wichtiges Thema für Personen auf, die vor der Entlassung am Gewinnbeteiligungsprogramm eines Unternehmens teilnahmen. Zahlungen aus einem Gewinnbeteiligungsplan, der von Arbeitslosen erhalten wird, können sich auf die Leistungen bei Arbeitslosigkeit auswirken oder nicht, je nachdem, wie sich der Einzelne für seinen Gewinnanteil entschieden hat.

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Arbeitslosenversicherung

Unternehmen haben eine Arbeitslosenversicherung, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer eine rechtliche und angemessene Entschädigung erhalten, falls ihre Beschäftigung aus Gründen außerhalb ihres Einflussbereichs gekündigt wird. Die Arbeitslosenversicherung ist ein von der Regierung verwaltetes Sozialprogramm, in das die Mitarbeiter im Rahmen ihrer Lohnabzüge einfließen. Durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden die Versicherungsleistungen aktiviert, durch die Zahlungen geleistet werden, die eine Person für einen bestimmten Zeitraum oder bis zu einer anderen Beschäftigung unterstützen.

Gewinnbeteiligung

Bei der Gewinnbeteiligung teilt ein Unternehmen vierteljährlich oder halbjährlich einen bestimmten Teil seiner Einkünfte unter seinen Mitarbeitern auf. Unternehmen beteiligen sich an Gewinnbeteiligungen, um ihre Mitarbeiter zu motivieren. Es basiert auf der Prämisse, dass ernsthafte, qualitativ hochwertige Arbeit höhere Unternehmensgewinne generiert, von denen die Mitarbeiter später profitieren. Die Mitarbeiter haben möglicherweise die Möglichkeit, Gewinnbeteiligungen entweder als Gehaltsscheck-Boni oder als Beiträge zu einem aufgeschobenen Renten- oder Alterskonto zu erhalten.

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Erhalt des Gewinnanteils als Rente oder Rente

Wenn sich ein Mitarbeiter des Unternehmens entschied, seine Gewinnanteilszahlungen vor der Entlassung auf ein steuerrückgestelltes Pensions- oder Renteneinlagekonto einzuzahlen, wäre das Geld nicht zugänglich, es sei denn, er möchte eine vorzeitige Auszahlung mit hohen Strafen vornehmen. Aus diesem Grund wird die Zahlung nicht als entbehrliches Einkommen betrachtet und wirkt sich nicht auf seine Berechtigung zum Bezug von Arbeitslosengeld aus.

Erhalt des Gewinnanteils in bar

Wenn sich eine Mitarbeiterin eines Unternehmens dazu entschlossen hat, ihre Gewinnanteilszahlung vor ihrer Entlassung als Teil ihres Lohns zu erhalten, wird das Geld als eine Form des steuerbaren Einkommens betrachtet. Der Erhalt der Gewinnanteilszahlung der ehemaligen Angestellten gefährdet ihre Arbeitslosenunterstützung. Der Grund ist, dass die Gewinnbeteiligung für die Abrechnungsperiode, in der sie entlassen wurde, von der Gesellschaft erst zu Beginn der nächsten Periode gezahlt wird. Mit dem Erhalt der endgültigen Gewinnbeteiligung verliert die ehemalige Arbeitnehmerin das Arbeitslosengeld, das sie zu diesem Zeitpunkt bezieht.