Informationen zur sozialen Sicherheit sind vertraulich. Sie können nicht einfach die Sozialversicherungsverwaltung anrufen, um zu fragen, ob jemand eine zusätzliche Einkommensüberprüfung durchführt. Sie benötigen eine schriftliche Einwilligung des Begünstigten, bevor Sie Informationen über seine Leistungen erhalten können. Unter bestimmten Umständen können Sie SSI oder andere Vorteile überprüfen.
Schriftliche Zustimmung
Die Begünstigten können der SSA die schriftliche Erlaubnis erteilen, persönliche Informationen an Dritte weiterzugeben. Die Zustimmung muss schriftlich erfolgen und kann jederzeit widerrufen werden. Es muss den Namen des Begünstigten, die Sozialversicherungsnummer und das Geburtsdatum angeben. Es muss von der Person unterschrieben und datiert werden. In dem schriftlichen Dokument muss ausdrücklich angegeben werden, welche Informationen an wen weitergegeben werden dürfen. Wenn Sie die Erlaubnis erhalten, die Vorteile mit Ihnen zu besprechen, rufen Sie die SSA an oder besuchen Sie ein lokales Büro. Sie benötigen den vollständigen Namen des Begünstigten und alle anderen identifizierenden Informationen, die Sie für ihn haben.
$config[code] not foundRepräsentative Zahlungsempfänger
Wenn der Begünstigte arbeitsunfähig ist und keine vorherige Einwilligung erteilt hat, ist es weiterhin möglich, Informationen über die Leistungen zu erhalten. Selbst mit einer Vollmacht bespricht die SSA die Sozialversicherungszahlungen eines Begünstigten nicht, es sei denn, Sie wurden zu einem repräsentativen Zahlungsempfänger ernannt. Ein Zahlungsempfänger ist eine Person oder Gruppe, die im Namen des Begünstigten für die Verwaltung der Zahlungen handelt. Nicht jeder kann ein Zahlungsempfänger werden. Sie müssen einen Antrag ausfüllen, einen Nachweis über die Beziehung zum Begünstigten erbringen, Unterlagen vorlegen, die Ihre Identität belegen, und sich einem persönlichen Gespräch unterziehen.
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Von Schössling zu Ihnen gebracht Von Schössling zu Ihnen gebrachtVerstorbene Begünstigte
Wenn ein Begünstigter verstirbt, sind Familienmitglieder für die Benachrichtigung der SSA verantwortlich. Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, welchen Status die Person hat, können Sie die SSA anrufen oder ein lokales Büro besuchen, um den Tod zu melden. Wenn die Person Leistungen erhalten hat, werden Sie aufgefordert, eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde vorzulegen.