Können Sie Arbeitslosengeld erhalten, wenn Sie eine 2-wöchige Kündigungsfrist in Ihrem Job einreichen?

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Anonim

Wenn Sie freiwillig Ihren Job aufgeben, können Sie keine Leistungen bei Arbeitslosigkeit erhalten. Die Tatsache, dass Sie zwei Wochen vorher gekündigt haben, ist unerheblich. Das Arbeitsministerium, das die Regeln für die Berechtigung zur Arbeitslosenunterstützung festlegt, stuft den Austritt aus Ihrem Arbeitsplatz als eine von mehreren Umständen ein, die Sie zur Antragsstellung nicht berechtigt machen. Auf der anderen Seite qualifizieren Sie sich aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Arbeitslosigkeit für Arbeitslosengeld.

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Grundvoraussetzungen für die Förderfähigkeit

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie die gesetzlichen Grundvoraussetzungen erfüllen. Erstens muss Ihr Lohn eine bestimmte Schwelle erfüllen. Zweitens müssen Sie teilweise oder vollständig arbeitslos sein und eine genehmigte Trennung von Ihrem Arbeitsplatz haben. Darüber hinaus schreibt das Gesetz vor, dass Sie zur Verfügung stehen und aktiv nach Arbeit suchen können. Ihre Teilnahme an Wiedereinstellungsdiensten ist ebenfalls erforderlich.

Genehmigte Jobtrennung

Bei einem eindeutigen Fall einer Entlassung oder einer Stellenbesetzung können Sie arbeitslos werden, wenn Sie die grundlegenden Voraussetzungen für die Förderfähigkeit erfüllen. Ob Sie Ihren Arbeitgeber zwei Wochen im Voraus kündigen oder abrupt ohne Vorwarnung ausscheiden, bedeutet ein Aufgeben Ihrer Arbeit, bei der es sich nicht um eine genehmigte Trennung handelt. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch mehr auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Sie können zwar eine Forderung einreichen, aber nach Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber wird der DOL höchstwahrscheinlich eine Arbeitslosenunterstützung verweigern.

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Hörprozess

Häufig geraten die Details im Zusammenhang mit einer Jobtrennung in Streit. Ihr Arbeitgeber hat das Recht, gegen Ihre Arbeitslosenunterstützung Berufung einzulegen. Der DOL hat einen Anhörungsprozess für solche Vorkommnisse eingerichtet. Ein Verwaltungsrichter oder eine ernannte Kommission hört beide Seiten an, um eine Arbeitslosenentscheidung zu treffen. Wenn der DOL eine Ablehnung ausstellt, haben Sie das Recht, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Es ist jedoch schwierig, eine ursprüngliche Entscheidung aufzuheben.

Einblick

Sie können sich trotzdem für Arbeitslosigkeit qualifizieren, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz aus einem triftigen Grund aufgeben. Es ist Sache Ihres Arbeitgebers, ob er Ihre Arbeitslosenansprüche bekämpfen will. Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten oder Vorgesetzten über die Umstände Ihrer Abreise, bevor Sie Ihren Job aufgeben. Verlassen Sie sich nicht darauf, ein offenes Ohr von Ihrem Arbeitgeber zu bekommen, wenn Sie keinen triftigen Grund haben, Ihren Job zu verlassen.