Haben Mitarbeiter rechtlich das Recht zu erfahren, wer eine Beschwerde gegen sie eingereicht hat?

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Bundes- und Landesgesetze gewähren Mitarbeitern Rechte wie Mindestlohn, Überstundenvergütung und Freiheit von Diskriminierung und Belästigung. Wenn ein Arbeitgeber oder ein anderer Mitarbeiter in die Rechte eines Mitarbeiters eingreift, hat dieser Mitarbeiter ein Recht auf Beschwerde. Staatliche Gesetze und Agenturrichtlinien bestimmen, ob Beschwerden vertraulich sind. Mitarbeiter können jedoch nicht ihre Arbeit als Vergeltungsmaßnahme für die Einreichung einer Beschwerde verlieren.

Nicht anonyme Beschwerden

Viele Arten von Beschwerden lassen keine Anonymität zu. Beispielsweise verlangt das Office of Safety and Hazard Administration (OSHA), dass Mitarbeiter schriftliche Beschwerden über Sicherheitsbedingungen am Arbeitsplatz unterzeichnen. OSHA hält Beschwerden jedoch vertraulich, auch wenn sie keine Anonymität zulassen. Einige staatliche oder örtliche Behörden wie die Polizei von Cambridge können Arbeitgebern das Recht geben, zu erfahren, wer sich darüber beschwert hat.

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Anti-Vergeltungsgesetze

Viele Staaten haben Gesetze gegen Vergeltungsmaßnahmen. Stellt ein Arbeitgeber fest, dass ein Arbeitnehmer eine Beschwerde gegen ihn eingereicht hat, ist es dem Arbeitgeber gesetzlich untersagt, den Arbeitnehmer zu entlassen oder auf andere Weise gegen ihn vorzugehen. Ein Arbeitgeber kann sich beispielsweise nicht weigern, einen Arbeitnehmer zu befördern oder Disziplinarverfahren gegen sie einzuleiten, weil er eine Beschwerde bei einer Regierungsbehörde oder einer anderen Behörde eingereicht hat, die den Arbeitgeber beauftragt hat.

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Keine Satzung

Wenn ein Staat nicht über ein Statut verfügt, ob Arbeitgeber herausfinden können, wer eine Beschwerde gegen sie eingereicht hat, wird davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber dazu berechtigt ist. Wenn der Staat über keine speziellen Vergeltungsvorschriften verfügt, können Arbeitgeber keine Vergeltungskräfte für die Einreichung einer Beschwerde entlassen. Die Beschäftigten haben jedoch wenig Anlass, wenn die Arbeitgeber andere Vergeltungsmaßnahmen gegen sie ergreifen, z.

Was ist zu tun

Wenden Sie sich an einen Rechtsberater, wenn Sie eine Beschwerde gegen Ihren Arbeitgeber einreichen möchten. Ein Anwalt kann Ihnen sagen, ob Ihre Beschwerde ausreichend ist, um fortzufahren, und ob Sie eine Beschwerde bei einer staatlichen Behörde oder eine Klage einreichen sollten. Darüber hinaus kann Ihr Anwalt Ihnen helfen, Maßnahmen zu ergreifen, um sich vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen, und eine Reaktion vorzubereiten, wenn Ihr Arbeitgeber gegen die Beschwerde reklamiert.